Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. WESENTLICHE GRUNDSÄTZE

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer Gesamtheit im Rahmen sämtlicher Verkäufe, die von HUSSON International gewährt werden. Ihnen wird in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen sonstigen Unterlagen des Kunden unabhängig von ihrem Wortlaut der Vorrang eingeräumt; sämtliche Bestellungen, die HUSSON International zugesandt werden, ziehen die vorbehaltlose Bestätigung der Preisbedingungen von HUSSON International und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich.

Etwaige gegenteilige Bestimmungen, die vom Kunden vorgeschlagen werden, sind folglich vorbehaltlich ihrer ausdrücklich Bestätigung für HUSSON International unwirksam, ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt sie derselben zur Kenntnis gebracht wurden.

Die Tatsache, dass sich HUSSON International zu irgendeinem Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen beruft, kann nicht als ein Verzicht auf ihre spätere Geltendmachung verstanden werden.

  1. BESTELLUNGEN

Der Verkäufer ist nicht an Verpflichtungen gebunden, die ggf. von seinen Vertretern, Angestellten oder Vertragshändlern übernommen wurden, es sei denn, sie wurden von ihm in Schriftform bestätigt.
HUSSON International behält sich jederzeit des Recht vor, die Preise und Produkte zu ändern, die in ihren Katalogen, Prospekten und Preislisten erfasst wurden.

  1. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnungen werden zum am Tag der Bestellung geltenden Preis ausgestellt. Vorbehaltlich eines gegenteiligen Hinweises in den Katalogen, Prospekten und Preislisten von HUSSON International gelten die Preis zzgl. MwSt. und ohne Portokosten.
Vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung der Parteien wird der Preis gemäß den nachstehenden Modalitäten fällig:

  • Anzahlung entsprechend einem Drittel des Preises, die anlässlich der Bestellung fällig wird;
  • Ein Drittel des Preises ist vor dem Versand anzuweisen;
  • Ein Drittel des Preises ist binnen einer Frist von 30 Tagen ab Monatsende nach der Lieferung zahlbar.

Im Fall der vorzeitigen Zahlung wird kein Skonto gewährt.
Die Rechnungen sind im Geschäftssitz von HUSSON International zahlbar.
Die Zahlung gilt ab der Bereitstellung der Mittel zugunsten von HUSSON International als erfolgt.

Wird eine fällig gewordene Rechnung auch teilweise nicht beglichen, werden ab dem Fälligkeitstermin der Rechnung ohne die vorherige Zusendung einer Mahnung und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche Verzugsstrafen fällig.

Der Betrag der Verzugsstrafen wird durch Anwendung eines Zinssatzes entsprechend dem 1,5-fachen geltenden Basiszinssatz auf die geschuldeten Beträge berechnet.
Der etwaige Zahlungsverzug zieht ohne die vorherige Zusendung einer Mahnung im Rahmen der Vertragsstrafevereinbarung die Anwendung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Beträge nach sich, wobei ein Mindestbetrag von 150 € festgesetzt wird.

Darüber hinaus zieht jedweder Zahlungsverzug von Rechts wegen und nach Ermessen von HUSSON International die sofortige Fälligkeit aller offenen Rechnungen und die Aussetzung der Erfüllung aller laufenden Bestellungen nach sich.

Ihnen werden unterschiedliche Zahlungsmodalitäten angeboten:

  • Kreditkartenzahlung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Bestellung direkt auf Husson.shop zu bestätigen.
  • Paypal, um Ihre Bestellung direkt auf Husson.shop zu bestätigen.
  • Banküberweisung, die es Ihnen nicht ermöglicht, Ihre Bestellung direkt auf Husson.shop zu bestätigen, sodass es erforderlich ist, einen KOSTENVORANSCHLAG (bitte klicken Sie auf „Kostenvoranschlag erfragen) und ergänzen sie die erforderlichen Zonen) zu erfragen. Dieser Kostenvoranschlag wird Ihnen schnellstmöglich zugesandt. Im Anschluss können Sie Ihre Bestellung erteilen und die Zahlung unter den mit dem Kostenvoranschlag vorgesehenen Bedingungen anweisen.
  • Zahlung mit einem Verwaltungsmandat (Einrichtungen vorbehalten, die in den Anwendungsbereich der öffentlichen Buchführung fallen), die es Ihnen nicht ermöglicht, Ihre Bestellung direkt auf Husson.shop zu bestätigen, sodass es erforderlich ist, einen KOSTENVORANSCHLAG (bitte klicken Sie auf „Kostenvoranschlag erfragen) und ergänzen sie die erforderlichen Zonen) zu erfragen. Dieser Kostenvoranschlag wird Ihnen schnellstmöglich zugesandt. Im Anschluss können Sie Ihre Bestellung erteilen und die Zahlung unter den mit dem Kostenvoranschlag vorgesehenen Bedingungen anweisen.

Unsere Bankverbindung wird Ihnen mit dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung mitgeteilt..

  1. LIEFERUNG

4.1.) Lieferfristen

Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und ihre Nichteinhaltung berechtigt unter keinen Umständen zur Stornierung der Bestellung oder
Im Fall des Lieferverzugs aus einem Grund unabhängig vom Willen von HUSSON International und mit ihrer Zustimmung werden die Produkte ggf. auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert und befördert, wobei HUSSON International in diesem Rahmen jedwede Haftung ablehnt.

4.2.) Lieferort

Die Lieferung erfolgt in den Werken von HUSSON International.

4.3.) Gefahrenübergang

Unbeschadet des Eigentumsvorbehalt nach Artikel 7 gehen die Risiken, denen die Produkte ggf. ausgesetzt sind oder die durch sie verursacht werden können, unabhängig von ihrer Art und auch im Fall der höheren Gewalt oder eines unvorhersehbaren Ereignisses und auf Verschulden eines Dritten ab den Werken von HUSSON International auf den Kunden über.
Sie werden auf jeden Fall und auch im Fall eines frachtfreien Verkaufs auf Gefahr des Kunden befördert.

4.4.) Versicherungen

Die Mieter oder Käufer machen ihre Privatsache aus sämtlichen Versicherungen etwaiger Personen oder Sachschäden.
Die Haftung des Verkäufers oder des Vermieters beschränkt sich jederzeit einzig auf die Lieferung der Produkte.

  1. ÜBEREINSTIMMUNG – ABNAHME

5.1.) Prüfung der Ausrüstung

Der Zustand der Ausrüstung muss anlässlich ihrer Abnahme ausdrücklich geprüft werden.
Etwaige Vorbehalte oder Beanstandungen in Verbindung mit Fehlteilen und/oder Störungen aufgrund des Transports der Ausrüstung sind auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Transportunternehmen unter den Bedingungen nach Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs per Einschreiben mit Rückschein zu bestätigen. Eine Kopie ist unter Androhung der Rechtsverwirkung der Vorbehalte und Beanstandungen gegenüber HUSSON International binnen drei Tagen ab dem Eingang der Produkte per Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftssitz von HUSSON International zu senden.

5.2.) Vorbehalt in Bezug auf die Konformität des Produkts

Etwaige Vorbehalte und Beanstandungen, die die Übereinstimmung der Produkte mit der Bestellung betreffen, werden auf dem Lieferschein vermerkt und binnen einer Frist von maximal acht Tagen nach dem Eingang der Produkte per Einschreiben mit Rückschein bestätigt.
Der Kunde muss das Vorliegen der Mängel oder Störungen auf Ebene der Produkte nachweisen.

In Ermangelung der Einhaltung dieser Bedingungen werden die Produkte als konform betrachtet, sodass HUSSON International in diesem Rahmen nicht haftbar gemacht werden kann.
Die als nicht konform anerkannten Produkte werden je nach Ermessen von HUSSON International ersetzt oder erstattet.

Die Nichtübereinstimmung der Produkte ist für den Kunden nicht mit einem Entschädigungsanspruch verbunden.

  1. GARANTIE

6.1.) Standardgarantie

Die Garantiezeit für die von HUSSON International gelieferten Produkte für den Fall von Material- oder Fertigungsfehlern beträgt ab der Lieferung ein Jahr.
Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenständlichkeit der geltend gemachten Mängel oder Fehler nachzuweisen.
Während der Garantiezeit verpflichtet sich HUSSON International zum kostenlosen Umtausch oder zur Reparatur der Teile und Produkte, deren Fehlerhaftigkeit anerkannt wurde.

Die Transport-, Demontage- und Montagekosten der reparierten oder umgetauschten Teile werden vom Kunden übernommen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Schäden in Verbindung mit der anormalen oder rechtswidrigen Benutzung des Produkts;
  • Schäden infolge einer unzureichenden Instandhaltung oder Wartung, die den Wartungsvorschriften von HUSSON International und den französischen und europäischen Normen bezüglich der Wartung der betreffenden Produkte nicht gerecht wird,
  • Durch Personen geänderte, reparierte oder ortsveränderte Ausrüstungen, die sich von HUSSON International oder ihren zugelassenen Monteuren unterscheiden;
  • Vom Kunden eingerichtete Ausrüstungen, die die der Beschreibung und den Plänen des Herstellers zu entnehmenden Hinweise nicht streng befolgen;
  • Produktschäden, die auf eine Fremdursache zurückgehen (z.B. Stoß, Unwetter, …).

Die Oberflächenbeschaffenheit oder Entfärbungen der Materialien und Beschichtungen bzw. der normalen Verschleiß des Produkts fallen nicht in den Anwendungsbereich der Garantie.

6.2.) Spezielle „Langzeit-Garantie“

Eine spezielle „Langzeit-Garantie“ gilt im vertraglichen Rahmen für die nachstehenden Produktreihen:

  • Caméléo-Spiele
  • Piccolo-Spiele
  • Magic’color-Spiele
  • Costocolor-Spiele
  • Color’ado-Reihe

Diese spezielle Garantie gilt im Zusammenhang mit der mechanischen Bruchfestigkeit der nachstehenden Werkstoffe und Komponenten binnen zehn Jahren: Stahlstruktur (Pfosten und Verbindungsteile), HPL-Paneele, Metallkomponenten und nicht mobile Komponenten.

Für die übrigen Komponenten und Materialien der oben aufgelisteten Produktreihen, Laufschienen und Rutschen beträgt sie ein Jahr.

Neben den Ausschlussfällen nach Artikel 6.1 gilt die spezielle Garantie nicht für Produkte, die am Meeresufer, im Gebirge, in Regionen mit häufigem Frist oder an stark verschmutzten Standorten eingerichtet werden.

Die Geltendmachung dieser speziellen Garantie erfordert die Rücksendung der „Langzeit-Garantiebescheinigung“ durch den Kunden zwecks Bestätigung durch HUSSON International und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen im Abstand von drei Jahren durch einen Techniker von HUSSON International, die sich ausschließlich auf den Zustand der Oberflächenbeschichtungen und der Bolzen beziehen.

Die Durchführung dieser Dreijahresprüfung wird aufgrund eines Schriftstücks registriert, mit dem Stempel des Kunden und von HUSSON International versehen.

6.3.) Spezielle „3-Jahres-Garantie“

Bestimmte Produkte können eine erweitere vertragliche Garantie von drei Jahren beanspruchen. In diesem Fall wird die Garantiezeit im Produktdatenblatt eindeutig angegeben.

Diese spezielle Garantie beträgt drei Jahre und betrifft die mechanische Bruchfestigkeit der nachstehenden Werkstoffe und Komponenten: Struktur und Stahl-, Aluminium- und HPL-Komponenten. Für die übrigen Materialien und Komponenten dieser Produkte beträgt sie ab der Lieferung ein Jahr.

Sie gilt nicht für die Ausschlüsse nach Artikel 6.1.

  1. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL

Die Produkte werden bis zur vollständigen Zahlung mit einem Eigentumsvorbehalt verkauft.
Die Zahlung umfasst die Zahlung des Produktpreises und der Nebenkosten.
In Ermangelung der Zahlung ist der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr verpflichtet, die unbezahlten Produkte nach einer mit einer Mahnung gleichzustellenden Aufforderung in Form eines einfachen Schreiben oder per Einschreiben zurückzugeben.
In diesem Fall wird der Verkauf am Tag der Aufforderung zur Rückgabe von Rechts wegen gekündigt.
HUSSON International behält die ggf. überwiesenen Anzahlung unbeschadet weiterer Wiedergutmachungsansprüche als Schadensersatz ein.
Ferner ist der Kunde bis zur vollständigen Rückgabe der Produkte zur Zahlung einer Wertminderungsentschädigung entsprechend 0,5 % des Produktpreises pro Tag verpflichtet, solange sich die Produkte in seinem Besitz befinden.

  1. GEISTIGES UND GEWERBLICHES EIGENTUM

Dem Kunden wird kein geistiges oder gewerbliches Eigentum auf die Produkte zugestanden.
Die Planungsunterlagen und Unterlagen jeder Art, die dem Kunden von HUSSON International zugesandt wurden, bleiben jederzeit Eigentum derselben.
Der Kunde verpflichtet sich auf Anfrage jederzeit zu ihrer Rückgabe an HUSSON International.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von HUSSON International zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen und Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben oder umzusetzen, es sei denn, dies erfolgt mit der vorherigen Genehmigung von HUSSON International in Schriftform.

  1. HÖHERE GEWALT

HUSSON International behält sich im Fall eines Ereignisses der höheren Gewalt oder eines unvorhersehbaren Ereignisses wie Embargo, Rohstoffknappheit, Streik in ihrem Unternehmen oder bei ihren Subunternehmen, …von Rechts wegen und ohne weitere Formalitäten das Recht vor, einen Teil oder die Gesamtheit des Verkaufs auszusetzen oder zu kündigen.

  1. ANZUWENDENES RECHT – KLÄRUNG VON STREITFÄLLEN

Die Beziehungen zwischen HUSSON International und dem Kunden werden dem französischen Recht untergeordnet.
Im Streitfall sind auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und unbeschadet der Mehrzahl von Instanzen oder Parteien und der Streitverkündung einzig die Gerichte im Amtsbezirk der Stadt COLMAR zuständig.